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BAFA Förderung mit 15% auf alle Bubendorff Produkten

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Wenn Sie in Bestandsgebäude investieren und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Gefördert werden

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel

           • sommerlicher Wärmeschutz

Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einzelmaßnahme anfallen, sowohl für private als auch für kommunale, industrielle und gewerbliche Antragstellende. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein.

Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss („Zuschuss“).

Für die Förderung können Sie folgende Fördersätze pro Einzelmaßnahme erhalten:

15 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Sonnenschutz-Renovierungsvorhaben kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ( BEG ) mit 15% gefördert werden, u.a. für folgende Produkte, wenn der Sonnenschutz, das Sonnenschutz-Produkt, außen vor einem Fenster oder einer Glastüre montiert werden soll, und mit einem Elektromotor angetrieben wird:

Außenjalousie

Rollladen

Fenster-Markise (Zip)

 Der Zuschuss beträgt 15% der Brutto-
Investitionssumme

 

 Die förderfähigen Investitionskosten dürfen 30.000 €
nicht überschreiten à die maximale Förderung
beträgt 12.000 € -> Pro Jahr!

 

• Es werden Investitionskosten in Höhe von
mindestens 2.700 € vorausgesetzt  ein Zuschuss
unter 400 € kann nicht beantragt werden

 

 Für die Antragstellung der BEG-EM ist zwingend ein
Energieberater einzubinden

 

• Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum
Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen
worden ist

 

 Für BEG EM geförderte Maßnahmen, ist eine
steuerliche Geltendmachung gemäß § 35a/c EstG
(Absetzbarkeit von Handwerksleistungen und
energetischer Sanierung) ausgeschlossen

 

 Eine Kombinierung mit anderen staatlichen/regionalen
Förderungen (außer KFW u. § 35 a/c EstG) ist
möglich

 

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Eigentümer oder Ersterwerber von:

 

eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohngebäudes

 

 Ein- / Zweifamilienhäusern oder Mehrfamilienhäuser

 

Eigentumswohnungen in
Wohnungseigentümergemeinschaften

Nicht beantragen können Eigentümer oder Ersterwerber von:

 

 privat genutzte Ferienhäuser und -wohnungen sowie
Wochenendhäuser, die ggf. zeitweise vermietet werden

 

 Baudenkmäler

 

Antragsberechtigt sind ebenfalls:

• Wohnungseigentümergemeinschaften

 

• Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- u..
Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des
öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände

 

• gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

 

• Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und
kommunale Unternehmen

 

• sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich
Wohnungsbaugenossenschaften

Wann kann die BEG EM beantragt werden?

• Die BEG EM kann für alle Wohngebäude beantragt
werden, wenn die Bauanzeige bzw. der Bauantrag mind.
5 Jahre alt ist.

 

Wir übernehmen die Antragsstellung

Ihr direkter Kontakt zu uns:

Bemilux
Dachsleite 9
58730 Fröndenberg

02373/9468396
0177/4761749

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